| Ablesen aus Distanz und Verwendung als Fahndungsdatenbank (NZZvotum) |
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| Montag, 11. Mai 2009 um 10:41 Uhr | |||||||||||||||||||||||
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In der SF Arena gemachte Aussagen der Befürworter der Vorlage zu den biometrischen Pässen sind nach nur einer Woche nicht mehr aktuell. Die Befürworter der Vorlage zu den biometrischen Pässen haben bis gestern Sonntag immer kategorisch abgestritten, dass die zentrale biometrische Datenbank auch als Fahndungsdatenbank genützt werden könnte. Nun streiten einige Befürworter dies nicht mehr länger ab, ja, sie fordern sogar, dass die Datenbank zu Fahndungszwecken genutzt werde.
Zuerst zum Ablesen des RFID-Chips aus Distanz: Schön, dass der Journalismus funktioniert und die Studie des Bundesamts für Kommunikation (Bakom) zu den biometrischen Pässen rechtzeitig öffentlich gemacht wurde. Obwohl das Resultat nicht neu ist: In der SF Arena am Freitag vor einer Woche sagte ich bereits, dass Wissenschafter gezeigt haben, dass sich der RFID-Chip auf eine Distanz von 10 Metern lesen liesse. Hierauf widersprach Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf, es sei "ganz klar", dass man mit einem Lesegerät auf 20 Zentimeter heran müsse, um Daten ablesen zu können, doch wolle sie sich aber nicht mit mir eine Technologie-Diskussion einlassen. Dann verwiese sie auf ihren “Experten” des Bundesamts für Polizei (Fedpol). Bundesrat offenbart Unwissen bei Technologie-Diskussion Dies bringt genau das Problem bei der Vorlage zu den biometrischen Pässe zum Ausdruck: Bundesrätin Widmer-Schlumpf hat leider keine Ahnung von der Technik und lässt sich zudem nur unzureichend und von den falschen Experten beraten. Bereits die Kollegen des Bakom hätten ihr sagen können, dass meine Aussage zutrifft und sich Signale des Chips auch aus einer Luftdistanz von 50 Zentimetern bis zu 25(!) Metern ablesen lassen. Nun meinte ihr „Experte“ Guido Balmer, dies sei ja nicht so schlimm, da die Daten verschlüsselt seien. Schon wieder falsch! Denn dank dieser Technologie könnten zum Beispiel Deutschland und Frankreich viel effizienter gezielt nach gewissen Schweizer Bankern fahnden, schliesslich haben alle Länder den Code, um den RFID-Chip auszulesen. Genau deshalb sollten wir verhindern, dass der in dieser Sache etwas naiv agierende Bundesrat mit der Vorlage zu den biometrischen Pässen noch die Erlaubnis bekommt, diese problematische Technologie auch auf die Identitätskarte zu pflanzen. Bleibt noch die Mär, die zentrale Datenbank mit den biometrischen Daten könne nicht gehackt werden. Ein gut dotierter Wettbewerb würde auch hier rasch zeigen, dass sich_Hacker relativ einfach über einen der zahlreichen Arbeitplätze Zugang zu dieser Datenbank verschaffen und somit in der Privatsphäre der Schweizer Bevölkerung schnüffeln können. Und also doch: die Fahndungsdatenbank Ähnlich lange bzw. kurze Beine beweist nun auch die Aussage, die zentrale Datenbank mit den biometrischen Daten würde nicht als Fahndungsdatenbank genutzt. Gestern Sonntag, 10. Mai, verlangen Befürworter der Vorlage zu den biometrischen Pässen, dass diese Datenbank auch als Fahndungsdatenbank verwendet wird. Nachdem dies immer kategorisch abgestritten worden war (die Details dazu: http://sonntagonline.ch/index.php?show=news&id=282). Hier gehts zur Debatte auf NZZvotum …
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